Die Push Services ermöglichen es, dass Sie bei bestimmten Ereignissen in konfipay über eine Push-Benachrichtigung per E-Mail informiert werden. Hierbei können für folgende Ereignisse Benachrichtigungen eingerichtet werden:
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Aktualisierung eines Zahlungsstatus
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Ablehnung einer Zahlung durch konfipay
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Änderungen bei VEU-Aufträgen
Um eine Benachrichtigungsregel zu bearbeiten oder zu entfernen, wählen Sie diese in der Liste aus und klicken oben in der Toolbar auf Bearbeiten oder Löschen.
Push-Benachrichtigung einrichten
Um eine Push-Benachrichtigung einzurichten, klicken Sie zunächst oben in der Toolbar auf Hinzufügen. Vergeben Sie dann unter Beschreibung zunächst einen passenden Namen für die Benachrichtigungsregel. Bei der Erstellung wird zwischen Ereignis und Aktion unterschieden.
Ereignis
Unter Ereignis legen Sie fest, bei welchem Ereignis die Push-Benachrichtigung ausgelöst werden soll.
Aktualisierung eines Zahlungsstatus
Der Ereignistyp Zahlungsstatus wurde aktualisiert erlaubt es Ihnen, für jede Statusveränderung festzulegen, ob die Benachrichtigung ausgelöst werden soll. Zum Beispiel können Sie alle nicht ausgeführten Zahlungen in die Regel einschließen, indem Sie “Übertragung fehlgeschlagen“, “Übertragungsstatus unklar“, “Storniert“ und “von Bank abgelehnt“ aktivieren. Dann werden Sie immer dann benachrichtigt, wenn eine Zahlung einen der voran genannten Status hat.
Unter Bankkonten können Sie außerdem festlegen, ob die Benachrichtigungsregel für alle oder nur für bestimmte Konten Ihres Mandanten gelten soll. Setzen oder entfernen Sie die Häkchen bei den Bankkonten einfach entsprechend, wenn die Regel für das Konto gelten soll oder nicht.
Ablehnung einer Zahlung durch konfipay
Der Ereignistyp Zahlungsauftragsdatei wurde von konfipay abgelehnt gilt allgemein für Ihren gesamten Mandanten und löst immer dann aus, wenn konfipay eine eingereichte Zahlungsdatei ablehnt (z.B. aufgrund inhaltlicher Fehler in der Datei).
VEU-bezogene Ereignisse
Der Ereignistyp VEU Aufträge umfasst verschiedene Ereignisse im Zusammenhang mit der Verteilten Elektronischen Unterschrift (VEU). Sie können eine Benachrichtigung einrichten, wenn z.B. offene VEU-Aufträge verfügbar sind, automatische oder manuelle Unterschriften geleistet oder eine Zahlung manuell storniert wurde.
Unter EBICS-Kontakte können Sie festlegen, ob die Benachrichtigungsregel für alle oder nur für bestimmte EBICS-Kontakte Ihres Mandanten gelten soll. Setzen oder entfernen Sie die Häkchen bei den Kontakten einfach entsprechend, wenn die Regel für das Kontakt gelten soll oder nicht.
Beachten Sie, dass sie ggf. die Automatisierung für den infrage kommenden EBICS-Kontakt einrichten müssen. Andernfalls können keine automatisierten VEU-Abrufe durchgeführt werden.
Aktion
Unter Aktion legen Sie fest, was beim Eintreten des vorher benannten Ereignisses geschehen soll, und welcher Personenkreis per E-Mail benachrichtigt werden soll. Vergeben Sie unter E-Mail-Betreff einen passenden Betreff für die Benachrichtigungs-E-Mail.
Um bereits bestehende konfipay-Benutzer Ihres Mandanten als Empfänger für die Benachrichtigung hinzuzufügen, wählen Sie die entsprechenden Benutzer unter Interne Empfänger aus der Liste aus.
Sie können die E-Mail-Benachrichtigung auch an externe Empfänger verschicken, indem Sie unter Externe Empfänger deren E-Mail-Adresse eingeben und mit Hinzufügen auf die Liste setzen. Prüfen Sie deren Adressen sorgfältig auf Tippfehler, um zu verhindern, dass unautorisierte Dritte Zugriff auf sensible Informationen erhalten.