Verification of Payee (VoP) - windata professional
Allgemein
Einleitung
Die "Verification of Payee" (VoP) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das durch die EU-Verordnung 2024/886 eingeführt wurde. Es soll Fehlüberweisungen und Zahlungsbetrug vorbeugen, indem die vom Zahler erfassten Empfängerdaten mit den legitimierten Stammdaten der Empfängerbank abgeglichen werden.
Ab dem 5. Oktober 2025 ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu ermöglichen.
Zweck und Funktionsweise
Ziel ist der Schutz des Zahlers und die Verbesserung der Zahlungssicherheit. Bei Einreichung einer Überweisung per Opt-In erfolgt bei der Empfängerbank ein Abgleich der IBAN und des legitimierten Empfängernamens. Das Ergebnis kann dabei lauten:
✅ Match – Name und IBAN stimmen überein
⚠️ Close Match – Name stimmt nahezu überein (Zahler erhält tatsächlichen Namen zurück)
❌ No Match – Kein Abgleich möglich
⛔ Not possible – Technisch keine Prüfung durchführbar
Der Zahler entscheidet auf Basis des Prüfergebnisses, ob die Zahlung autorisiert wird.
Umsetzung in windata professional
windata professional unterstützen VoP sowohl für SEPA-Standardüberweisungen als auch im Echtzeitzahlungsverkehr. Für Kunden mit EBICS- oder HBCI/FinTS-Anbindung gilt:
Die Option Opt-Out kann generell hinterlegt werden. Damit kann der Zahlungsverkehr wie gewohnt ausgeführt werden.
Opt-In mit EBICS

Hier wird ab dem 05.10.2025 die Funktion “Verification of Payee - Kontoinhaberverifizierung” aktiviert sein und kann deaktiviert werden.
Opt-In (mit VoP-Prüfung)
Autorisierung via VEU zwingend notwendig
Opt-Out (ohne VoP-Prüfung)
Zahlungsverkehr funktioniert unterändert weiter
FinTS/HBCI

Hier wird ab dem 05.10.2025 die Funktion “Verification of Payee - Kontoinhaberverifizierung” aktiviert sein.
Die VoP-Unterstützung ist auch für FinTS/HBCI integriert und wird im Übertragungs- und Freigabedialog für Zahlungen angezeigt.
Voraussetzung ist, dass die notwendigen Geschäftsvorfälle vom jeweilige Kreditinstitut bereitgestellt werden. Ggf. muss der HBCI-Kontakt einmal synchronisiert werden: https://wiki.windata.de/index.php?title=Synchronisierung_eines_HBCI_Bank-Kontaktes
Handlungsempfehlungen
✅ Wenn Sie den Zahlungsverkehr wie bisher ohne zusätzlichen Zwischenschritt abbilden möchten, beantragen Sie bei Ihrer Hausbank das Opt-Out-Verfahren für VoP. Zusätzlich wird es in windata professional ein Option geben, um generell das Opt-Out-Verfahren zu aktivieren.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut, ob auch Dateien mit nur einer Zahlung mit Opt-Out eingereicht werden können.🔄 Update windata professional: Prüfen Sie Anfang Oktober 2025 in windata professional, ob das aktuelle Update 9.3.0.5 zum Download zur Verfügung steht und installieren dieses.
📤 Kommunikation: Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über Ihren exakten Kontonamen
🛠️ Systeme anpassen: Implementieren Sie neue EBICS- und FinTS-Geschäftsvorfälle inkl. Freigabelogik (VEU/TAN):
Download konfipaySign App
Regulatorische Grundlage
Die rechtliche Verpflichtung zur Empfängerüberprüfung ergibt sich aus der EU-Verordnung 2024/886 ("Instant Payments Regulation"). Diese verpflichtet Zahlungsdienstleister in der EU zur Bereitstellung von VoP für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen.
Die wesentlichen Anforderungen im Überblick:
⏱️ Die VoP-Prüfung muss innerhalb von fünf Sekunden durchgeführt werden
🕒 Die Verfügbarkeit muss 24/7/365 gewährleistet sein
💶 Der Dienst muss für den Zahler unentgeltlich sein
🔁 VoP muss über alle Kanäle funktionieren, über die Überweisungen eingereicht werden können (z. B. EBICS, FinTS/HBCI, Onlinebanking, API)
Diese Anforderungen sollen die Sicherheit des Zahlungsverkehrs erhöhen – unabhängig von Kanal, Bank oder Uhrzeit.
Abgrenzung zu nicht VoP-pflichtigen Zahlungen
Die VoP-Pflicht gilt ausschließlich für:
SEPA-Überweisungen (SCT)
SEPA-Echtzeitüberweisungen (SCT Inst)
Nicht unter die VoP-Verordnung fallen:
❌ Euro-Eilüberweisungen (z. B. über SWIFT/CCU)
❌ SWIFT-Auslandszahlungen (z. B. MT103)
❌ SEPA-Lastschriften (SDD)
Diese Ausnahmen sind in den offiziellen FAQ der Banken bestätigt. Eine freiwillige Umsetzung von Prüfungen – z. B. im Rahmen von H2H- oder SWIFT-Szenarien mittels Stammdatenabgleich oder Account Validation – ist technisch möglich, aber nicht regulatorisch verpflichtend.
Zahlungstyp | VoP-pflichtig ab 05.10.2025? |
---|---|
SEPA-Überweisung (SCT) | ✅ Ja |
SEPA-Echtzeitüberweisung | ✅ Ja |
Euro-Eilüberweisung (z. B. SWIFT) | ❌ Nein |
SWIFT-Auslandszahlung | ❌ Nein |
SEPA-Lastschrift | ❌ Nein |
Versionsgeschichte und Veröffentlichung
Die finale Spezifikation zur VoP-Integration in EBICS und FinTS wurde am 27. Juni 2025 veröffentlicht. Sie definiert die unterstützten Geschäftsvorfälle (z. B. CTV/CIV für EBICS und HKVPP/HKVPA für FinTS), Rückmeldeformate (z. B. pain.002 bzw. VPZ) sowie die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für eine konforme Umsetzung der Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr. Diese Spezifikation gilt als verbindliche Grundlage für alle Zahlungsdienstleister und Softwareanbieter mit VoP-relevanten Einreichungskanälen.
⚠️ Aufgrund des späten Veröffentlichungszeitpunkts besteht ein sehr enges Zeitfenster bis zur verpflichtenden Einführung am 5. Oktober 2025. Kreditinstitute und Softwareanbieter stehen dadurch unter erheblichem Umsetzungsdruck. Entsprechend konnten viele Details nicht frühzeitig kommuniziert werden – was wiederum Auswirkungen auf Planung, Tests und Kundenvorbereitungen hat.
Fazit
VoP wird nach aktuellem Stand mit dem Stichtag 5. Oktober 2025 fester Bestandteil des Zahlungsverkehrs. Für Unternehmen bietet sich die Chance, Zahlungen sicherer zu gestalten – allerdings sind technische und organisatorische Vorbereitungen erforderlich. Die Einbindung in EBICS und FinTS macht VoP für nahezu alle Firmenkundenkanäle relevant. Zahlungen außerhalb von SEPA wie über SWIFT oder Lastschriftverfahren sind nicht betroffen, können aber optional durch ergänzende Prüfmechanismen abgesichert werden.