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Verification of Payee (VoP) - windata professional

Allgemein

Einleitung

Die "Verification of Payee" (VoP) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das durch die EU-Verordnung 2024/886 eingeführt wurde. Es soll Fehlüberweisungen und Zahlungsbetrug vorbeugen, indem die vom Zahler erfassten Empfängerdaten mit den legitimierten Stammdaten der Empfängerbank abgeglichen werden.

Ab dem 5. Oktober 2025 ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu ermöglichen.

Zweck und Funktionsweise

Ziel ist der Schutz des Zahlers und die Verbesserung der Zahlungssicherheit. Bei Einreichung einer Überweisung per Opt-In erfolgt bei der Empfängerbank ein Abgleich der IBAN und des legitimierten Empfängernamens. Das Ergebnis kann dabei lauten:

  • ✅ Match – Name und IBAN stimmen überein

  • ⚠️ Close Match – Name stimmt nahezu überein (Zahler erhält tatsächlichen Namen zurück)

  • ❌ No Match – Kein Abgleich möglich

  • ⛔ Not possible – Technisch keine Prüfung durchführbar

Der Zahler entscheidet auf Basis des Prüfergebnisses, ob die Zahlung autorisiert wird.

Umsetzung in windata professional

windata professional unterstützt VoP sowohl für SEPA-Standardüberweisungen als auch im Echtzeitzahlungsverkehr.

→ Für Unternehmenskunden gibt es die Möglichkeit der Opt-Out Steuerung. Das bedeutet, dass keine VoP-Prüfung erfolgen soll. Damit verbunden kann der Zahlungsverkehr wie bisher unterverändert durchgeführt werden.

Opt-In mit EBICS in Verbindung mit einer Einzelunterschrift

Auswahl der gewünschten Zahlungen wie gewohnt über „Ausführen  - Zahlungen übertragen“:

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Hier kann die Option der Kontoinhaberverifizierung aktiviert werden. windata professional speichert die gewählte Einstellung für die nächste Zahlungsübertragung.

Falls die Kontoinhaberverifizierung gewählt wurde, folgt im Anschluss ein Hinweistext:

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Hier wird nochmal darauf hingewiesen, dass nun ein mehrstufiger Einreichprozess folgt.
Die gewohnte Übertragung von Zahlungen an die Bank findet weiterhin statt, allerdings umfasst diese Aktion nur die Übertragung der gewählten Zahlungen. In diesem Schritt werden von der Bank keine Unterschriften für die Zahlungen angenommen.

 

Nach diesem Prozesshinweis erfolgt die gewohnte Abfrage des EBICS-Passworts:

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 Als Teil des Übertragungsdialogs an die Bank wird auf Bankseite die Kontoinhaberverifizierung gestartet:

image-20251001-145250.png

windata professional wartet auf das Prüfungsergebnis, holt dieses anschließend direkt von der Bank ab:

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Das Prüfungsergebnis wird in anschließend ausgewertet und dargestellt:

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Positive Ergebnisse (Match) werden nicht einzeln dargestellt.
Alle anderen Ergebnisse werden in einer Liste aufgeführt.
Diese Ergebnisliste ist zur weiteren Bearbeitung (z. B. Datenpflege im ERP-System) mit einem Klick als Excel exportierbar.

Nach Prüfung der aufgelisteten Ergebnisse führen Sie eine Zahlungsfreigabe ohne eine Ablehnung der Zahlungen durch.

 

Je nach gewählter Aktion findet die gewünschte Ausführung statt:

image-20251001-145326.png

Nach erfolgreicher Übertragung an die Bank, wird das Ergebnis der Übertragung angezeigt:

image-20251001-145333.png

Dieses Ergebnis ist auch jederzeit unter Statistik – übertragene Zahlungen aufrufbar.

Opt-In (mit VoP-Prüfung)
  • Autorisierung via VEU zwingend notwendig

Opt-Out (ohne VoP-Prüfung)
  • Zahlungsverkehr funktioniert unverändert weiter

FinTS/HBCI

Auswahl der gewünschten Zahlungen wie gewohnt über „Ausführen  - Zahlungen übertragen“:

image-20251001-145426.png

Hier ist die Option der Kontoinhaberverifizierung aktiviert. windata professional merkt sich für die gewählte Einstellung für die nächste Zahlungsübertragung:

image-20251001-145522.png

 Falls die Auswahl der Kontoinhaberverifizierung aktiv bleibt, folgt im Anschluss ein Hinweistext:

image-20251001-145545.png

Hier wird nochmal darauf hingewiesen, dass nun ein mehrstufiger Einreichprozess folgt.
Die gewohnte Übertragung von Zahlungen an die Bank findet weiterhin statt, allerdings umfasst diese Aktion nur die Übertragung der gewählten Zahlungen. In diesem Schritt werden von der Bank keine Unterschriften für die Zahlungen angenommen.

Nach diesem Prozesshinweis erfolgt die gewohnte Abfrage der HBCI-PIN / Passwort:

image-20251001-145601.png

Als Tei des Übertragungsdialogs wird das Prüfungsergebnis angezeigt:

image-20251001-145618.png

 Positive Ergebnisse (Match) werden nicht einzeln dargestellt.
Alle anderen Ergebnisse werden in einer Liste aufgeführt.
Nach Prüfung der aufgelisteten Ergebnisse führen Sie eine Zahlungsfreigabe (Ausführen) ohne eine Ablehnung (Abbrechen) der Zahlungen durch.
Je nach gewählter Aktion findet die gewünschte Ausführung statt.

Anschließend bietet windata professional die Möglichkeit, die Stammdaten anhand der von der Bank erhaltenen Informationen zu aktualisieren:

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Hinweis: Voraussetzung ist, dass die notwendigen Geschäftsvorfälle vom jeweilige Kreditinstitut bereitgestellt werden. Ggf. muss der HBCI-Kontakt einmal synchronisiert werden: https://wiki.windata.de/index.php?title=Synchronisierung_eines_HBCI_Bank-Kontaktes

Handlungsempfehlungen

  1. ✅ Wenn Sie den Zahlungsverkehr wie bisher ohne zusätzlichen Zwischenschritt abbilden möchten, beantragen Sie bei Ihrer Hausbank das Opt-Out-Verfahren für VoP. Zusätzlich wird es in windata professional ein Option geben, um generell das Opt-Out-Verfahren zu aktivieren.
    Erkundigen Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut, ob auch Dateien mit nur einer Zahlung mit Opt-Out eingereicht werden können.

  2. 🔄 Update windata professional: Prüfen Sie Anfang Oktober 2025 in windata professional, ob das aktuelle Update 9.3.0.4 zum Download zur Verfügung steht und installieren dieses.

  3. 📤 Kommunikation: Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über Ihren exakten Kontonamen

  4. 🛠️ Systeme anpassen: Implementieren Sie neue EBICS- und FinTS-Geschäftsvorfälle inkl. Freigabelogik (VEU/TAN):

    1. konfipaySign_App.png

      Download konfipaySign App

Regulatorische Grundlage

Die rechtliche Verpflichtung zur Empfängerüberprüfung ergibt sich aus der EU-Verordnung 2024/886 ("Instant Payments Regulation"). Diese verpflichtet Zahlungsdienstleister in der EU zur Bereitstellung von VoP für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen.

Die wesentlichen Anforderungen im Überblick:

  • ⏱️ Die VoP-Prüfung muss innerhalb von fünf Sekunden durchgeführt werden

  • 🕒 Die Verfügbarkeit muss 24/7/365 gewährleistet sein

  • 💶 Der Dienst muss für den Zahler unentgeltlich sein

  • 🔁 VoP muss über alle Kanäle funktionieren, über die Überweisungen eingereicht werden können (z. B. EBICS, FinTS/HBCI, Onlinebanking, API)

Diese Anforderungen sollen die Sicherheit des Zahlungsverkehrs erhöhen – unabhängig von Kanal, Bank oder Uhrzeit.

Abgrenzung zu nicht VoP-pflichtigen Zahlungen

Die VoP-Pflicht gilt ausschließlich für:

  • SEPA-Überweisungen (SCT)

  • SEPA-Echtzeitüberweisungen (SCT Inst)

Nicht unter die VoP-Verordnung fallen:

  • ❌ Euro-Eilüberweisungen (z. B. über SWIFT/CCU)

  • ❌ SWIFT-Auslandszahlungen (z. B. MT103)

  • ❌ SEPA-Lastschriften (SDD)

Diese Ausnahmen sind in den offiziellen FAQ der Banken bestätigt. Eine freiwillige Umsetzung von Prüfungen – z. B. im Rahmen von H2H- oder SWIFT-Szenarien mittels Stammdatenabgleich oder Account Validation – ist technisch möglich, aber nicht regulatorisch verpflichtend.

Zahlungstyp

VoP-pflichtig ab 05.10.2025?

SEPA-Überweisung (SCT)

✅ Ja

SEPA-Echtzeitüberweisung

✅ Ja

Euro-Eilüberweisung (z. B. SWIFT)

❌ Nein

SWIFT-Auslandszahlung

❌ Nein

SEPA-Lastschrift

❌ Nein

Versionsgeschichte und Veröffentlichung

Die finale Spezifikation zur VoP-Integration in EBICS und FinTS wurde am 27. Juni 2025 veröffentlicht. Sie definiert die unterstützten Geschäftsvorfälle (z. B. CTV/CIV für EBICS und HKVPP/HKVPA für FinTS), Rückmeldeformate (z. B. pain.002 bzw. VPZ) sowie die technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für eine konforme Umsetzung der Empfängerüberprüfung im Zahlungsverkehr. Diese Spezifikation gilt als verbindliche Grundlage für alle Zahlungsdienstleister und Softwareanbieter mit VoP-relevanten Einreichungskanälen.

⚠️ Aufgrund des späten Veröffentlichungszeitpunkts besteht ein sehr enges Zeitfenster bis zur verpflichtenden Einführung am 5. Oktober 2025. Kreditinstitute und Softwareanbieter stehen dadurch unter erheblichem Umsetzungsdruck. Entsprechend konnten viele Details nicht frühzeitig kommuniziert werden – was wiederum Auswirkungen auf Planung, Tests und Kundenvorbereitungen hat.

Fazit

VoP wird nach aktuellem Stand mit dem Stichtag 5. Oktober 2025 fester Bestandteil des Zahlungsverkehrs. Für Unternehmen bietet sich die Chance, Zahlungen sicherer zu gestalten – allerdings sind technische und organisatorische Vorbereitungen erforderlich. Die Einbindung in EBICS und FinTS macht VoP für nahezu alle Firmenkundenkanäle relevant. Zahlungen außerhalb von SEPA wie über SWIFT oder Lastschriftverfahren sind nicht betroffen, können aber optional durch ergänzende Prüfmechanismen abgesichert werden.

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