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SEPA-Formate ab November 2026 - konfipay

Allgemein

Einleitung

ISO 20022 ist der neue internationale Standard im elektronischen Zahlungsverkehr. Nach der ursprünglichen Planung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) sollten ab Mitte November 2026 nur noch SEPA-Formate ab Version 3.7 oder höher der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens angenommen werden. Diese Abkündigung wurde zwischenzeitlich ausgesetzt; ein neuer Termin steht derzeit nicht fest. Ihre Bank wird Sie darüber im Einzelnen separat informieren.

Die Formatumstellung in konfipay findet dennoch unverändert statt. Hierdurch ist langfristig sichergestellt, dass der Zahlungsverkehr unabhängig vom tatsächlichen Umstellungstermin der Banken reibungslos funktioniert. Planen Sie Umstellungen in Ihren Vorsystemen dennoch mit ausreichendem Vorlauf.

Was ändert sich?

Die Änderungen betreffen unter anderem folgende Verfahren:

  • Außenwirtschaftsverkehr (DTAZV → ISO 20022): Das DTAZV-Format (.txt) soll künftig von den Banken nicht mehr angenommen werden; der Termin ist derzeit offen. Auslandszahlungen werden dann nur noch im XML-Format (ISO 20022, pain.001.001.09) eingereicht. Per EBICS werden diese Zahlungen mit der Auftragsart AXZ statt AZV übertragen.

  • SEPA-Überweisungen (pain.001.001.03 → pain.001.001.09): Mit dem neuen pain-Format 001.001.09 ist es erforderlich, dass Adressen von Zahlungsempfängern – sofern angegeben – strukturiert oder hybrid übermittelt werden.

  • SEPA-Lastschriften (pain.008.001.02 → pain.008.001.08): Mit dem neuen pain-Format 008.001.08 ist es erforderlich, dass Adressen von Zahlungspflichtigen – sofern angegeben – strukturiert oder hybrid übermittelt werden.

Verfahren

Bisheriges Format

Neues Format

Außenwirtschaftsverkehr

DTAZV (.txt)

ISO 20022 (.xml), pain.001.001.09

SEPA-Überweisung

pain.001.001.03

pain.001.001.09

SEPA-Lastschrift

pain.008.001.02

pain.008.001.08

Strukturierte und hybride Adressen

  • Strukturierte Adresse = alle Elemente stehen getrennt: Straße / Hausnummer / PLZ / Stadt / Land

  • Hybride Adresse = Pflicht: Land / Stadt in den dafür vorgesehenen Feldern; optional: weitere Angaben (z. B. Straße Hausnr. / PLZ Stadt) in unstrukturierten Adresszeilen

Nach den EPC-Regelwerken sollten vollständig unstrukturierte Adressen ursprünglich ab Mitte November 2026 in allen SEPA-Verfahren nicht mehr zulässig sein. Der European Payments Council (EPC) hat diese Frist im September 2026 über November 2026 hinaus verschoben; ein neuer Termin wird noch bekanntgegeben. Unabhängig davon wird empfohlen, Adressen bereits jetzt strukturiert oder hybrid zu übermitteln.

EBICS 3.0

Vereinzelt kann es vorkommen, dass Banken die neuen Formate nur über EBICS 3.0 annehmen. Wir empfehlen daher dringend, Ihre EBICS-Kontakte nach Möglichkeit vor dem 20. Oktober 2026 auf EBICS 3.0 umzustellen und mit Ihrer Bank zu klären, ob EBICS 3.0 für Ihren Bankzugang freigeschaltet ist. Eine Anleitung finden Sie im Artikel Umstellung auf EBICS 3.0.

Bitte achten Sie auf Informationsschreiben Ihrer Bank und informieren Sie sich auch im Internet zu diesen Änderungen, um gut vorbereitet zu sein.

Umsetzung in konfipay

konfipay wird als Cloud-Lösung betrieben. Die für die Umstellung erforderlichen Anpassungen stellen wir rechtzeitig zentral bereit – ein Update auf Ihrer Seite ist nicht erforderlich. Sie arbeiten stets mit der aktuellen Version.

Fahrplan

Datum

Schritt

Was passiert

Bis 20.10.2026

Empfehlung: Umstellung auf EBICS 3.0

EBICS-Kontakte nach Möglichkeit auf EBICS 3.0 umstellen, da vereinzelt Banken die neuen Formate nur darüber annehmen.

20.10.2026

Umstellung auf „Neueste Formate“

Die Formatvorgabe für Dateierstellung aller Bankkonten wird um 05:00 Uhr zentral und automatisch von Gängige Formate auf Neueste Formate umgestellt. Zahlungsdateien, die konfipay selbst erzeugt, entsprechen ab dann den neuen Formaten. Ein Update erfolgt nicht.

31.10.2026

Update auf Version 5.2.0

Importierte und über die API eingereichte Zahlungsdateien in veralteten Formaten werden automatisch in die aktuellen Formate konvertiert. DTAZV-Dateien können optional in XML-Auslandszahlungen konvertiert werden.

Ursprünglich Mitte November 2026

Abkündigung der Altformate ausgesetzt

Die von der Deutschen Kreditwirtschaft geplante Abkündigung der bisherigen Formate wurde ausgesetzt; ein neuer Termin steht derzeit nicht fest. Während einer Übergangsfrist erzeugt die Option Gängige Formate weiterhin pain.001.001.03 bzw. pain.008.001.02.

Noch offen

Ende der Übergangsfrist

Beide Optionen der Formatvorgabe für Dateierstellung werden mit einem Update vorübergehend gleichgesetzt und erzeugen dann dieselben Formate (pain.001.001.09 bzw. pain.008.001.08). Dieser Schritt wird rechtzeitig angekündigt.

Künftig

Neue Formatversionen

Mit dem Update, das eine neue Formatversion (z. B. pain.001.001.10) einführt, wird diese unter Neueste Formate bereitgestellt und alle Bankkonten werden gleichzeitig auf Gängige Formate gesetzt. Die Dateierstellung bleibt damit unverändert; der Wechsel auf die neue Version erfolgt je Bankkonto per Opt-in.

Weitere Informationen: Version 5.2.0

Zahlungsdateien aus Vorsystemen einreichen

Zahlungsdateien, die in einem ERP- oder Vorsystem erzeugt wurden, reichen Sie über die Funktion Import oder über die API ein. Beim Import legen Sie zunächst das Importformat fest (SEPA-Datei oder Auslandsüberweisung); das konkrete Dateiformat erkennt konfipay automatisch.

Für die Formatumstellung ist entscheidend, welche Importoption Sie wählen:

Importoption

Bedeutung für das Dateiformat

Datei importieren und übertragen

Die Originaldatei wird übernommen und an die Bank übertragen. Ab Version 5.2.0 werden veraltete Formate dabei automatisch konvertiert (siehe unten).

Datei importieren

Die Originaldatei wird übernommen und kann später an die Bank übertragen werden. Ab Version 5.2.0 werden veraltete Formate dabei automatisch konvertiert (siehe unten).

Zahlungsaufträge importieren

Nur die enthaltenen Einzelzahlungen werden als offene Aufträge übernommen. Die Originaldatei wird nicht gespeichert; bei der Übertragung erzeugt konfipay eine neue Zahlungsdatei nach der Formatvorgabe des Bankkontos.

Die Umstellung der Formatvorgabe am 20. Oktober 2026 hat keine Auswirkung auf Originaldateien – diese werden bis zum Update unverändert übertragen.

Automatische Konvertierung ab Version 5.2.0

Ab Version 5.2.0 (31.10.2026) konvertiert konfipay Originaldateien, die importiert oder über die API eingereicht werden, vor der Übertragung automatisch in die aktuellen Formate. Gesteuert wird dies über die Aktion Konvertierung veralteter Zahlungsauftragsdateien in den Einstellungen.

Zahlungsart

Eingereichtes Format

Konvertiert in

SEPA-Überweisung

pain.001.001.03, pain.001.002.03, pain.001.003.03

pain.001.001.09

SEPA-Lastschrift (CORE / B2B)

pain.008.001.02, pain.008.002.02, pain.008.003.02

pain.008.001.08

Eilüberweisung

pain.001.001.03

pain.001.001.09 (Eilüberweisung)

Auslandsüberweisung (ISO 20022)

pain.001.001.03

pain.001.001.09 (XML-Auslandszahlung)

Auslandsüberweisung (DTAZV)

DTAZV (.txt)

pain.001.001.09 (XML-Auslandszahlung) – nur bei aktivierter DTAZV-Konvertierung

  • Dateien, die bereits in einem aktuellen Format vorliegen, werden unverändert übertragen.

  • Adressen: Für SEPA-Zahlungen innerhalb des EWR ist keine Adresse erforderlich. Benötigt wird sie bei Auslandsüberweisungen sowie bei Zahlungen in Länder außerhalb des EWR (z. B. Großbritannien, Schweiz). Nur dann – und nur, wenn die Adresse nicht bereits strukturiert vorliegt – zerlegt eine von konfipay selbst betriebene KI die unstrukturierten Adresszeilen in Straße, Hausnummer, PLZ, Ort und Land; Daten werden dabei nicht an Drittanbieter übermittelt. Eine erfolgreiche Zerlegung kann nicht für jede Adresse garantiert werden. Lässt sich eine Adresse nicht zuordnen, wird die Datei mit einer Meldung abgelehnt, die den betroffenen Zahlungspartner nennt.

  • Lässt sich eine Datei nicht konvertieren, wird sie vor der Übertragung mit einer Meldung abgelehnt.

  • SEPA-Container werden nicht konvertiert und unverändert übertragen.

  • Die Konvertierung umfasst zunächst die Formate nach den deutschen Vorgaben (DFÜ-Abkommen).

Wichtig für die Umstellung: Die Konvertierung ist eine Überbrückung, kein Ersatz für die Umstellung des Vorsystems. Fehlende Angaben – etwa ein fehlender Ort oder ein fehlendes Land in einer Adresse – kann konfipay nicht ergänzen. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Unternehmens- bzw. Branchenlösung Dateien in den neuen Formaten und mit strukturierten Adressdaten liefert. Ist die Konvertierung deaktiviert, erhält Ihre Bank genau das Format, das Ihr Vorsystem erzeugt.

In konfipay erfasste Zahlungen

Zahlungen, die Sie direkt in konfipay erfassen – ebenso wie Zahlungen, die Sie über die Option „Zahlungsaufträge importieren“ übernehmen – werden von konfipay selbst in eine Zahlungsdatei geschrieben. Ab dem 20. Oktober 2026 werden diese Dateien in den neuen Formaten (pain.001.001.09 bzw. pain.008.001.08) erzeugt; ein Eingriff Ihrerseits ist nicht erforderlich. Sollte Ihre Bank Dateien im neuen Format wider Erwarten ablehnen, prüfen Sie zunächst, ob Ihre Bank dafür EBICS 3.0 voraussetzt. Andernfalls kann die Formatvorgabe je Bankkonto vorübergehend auf Gängige Formate zurückgesetzt werden; begleitend empfehlen wir, den konfipay-Kundenservice zu kontaktieren.

Die Adressfelder der Zahlungserfassung in konfipay sind bereits strukturiert aufgebaut. Erfasste Adressdaten können damit ohne Umstellung strukturiert bzw. hybrid übermittelt werden.

Pflegen Sie Ihre Zahlungspartner über den CSV-Import, achten Sie auf das gewählte Importformat: Das Standardformat Windata enthält keine Spalte für das Land. Die Formate Travic-Port und HBP übertragen das Land als ISO-Ländercode. Eine Übersicht finden Sie im Artikel Formate.

Außenwirtschaftsverkehr

konfipay unterstützt für den Außenwirtschaftsverkehr derzeit sowohl das DTAZV-Format als auch ISO 20022. Für das DTAZV-Format gilt:

  • Annahme von DTAZV-Dateien: konfipay nimmt DTAZV-Dateien weiterhin entgegen und überträgt sie, solange Ihre Bank sie akzeptiert. Die ursprünglich für Mitte November 2026 geplante Abkündigung des DTAZV-Formats wurde ausgesetzt; ein neuer Termin steht derzeit nicht fest. In der Erfassung der Auslandsüberweisung und in der API-Dokumentation weist konfipay auf die geplante Abkündigung hin.

  • In konfipay erfasste Auslandsüberweisungen werden im XML-Format (pain.001.001.09) erzeugt. Hier ist keine Umstellung erforderlich.

  • Optionale Konvertierung ab Version 5.2.0: Über die Einstellung DTAZV in XML-Auslandszahlung konvertieren lassen sich eingereichte DTAZV-Dateien automatisch in XML-Auslandszahlungen umwandeln. Die Einstellung ist standardmäßig deaktiviert. Aktivieren Sie sie erst, wenn Ihre Bank XML-Auslandszahlungen für Ihren Bankzugang freigeschaltet hat. Fehlen in der DTAZV-Datei Angaben, die das XML-Format zwingend verlangt, wird die Datei mit einer Meldung abgelehnt.

  • EBICS-Auftragsart: XML-Auslandszahlungen werden mit der Auftragsart AXZ übertragen, DTAZV-Dateien bisher mit AZV. Klären Sie mit Ihrer Bank, ob die Auftragsart AXZ für Ihren EBICS-Zugang freigeschaltet ist. Welche Auftragsarten ein EBICS-Kontakt besitzt, ist in konfipay beim jeweiligen EBICS-Kontakt ersichtlich.

Langfristig sollten Sie die Erzeugung in Ihrem Vorsystem rechtzeitig auf ISO 20022 (.xml) umstellen.

Handlungsempfehlungen

  1. 🔐 EBICS 3.0: Stellen Sie Ihre EBICS-Kontakte nach Möglichkeit vor dem 20. Oktober 2026 auf EBICS 3.0 um, da vereinzelt Banken die neuen Formate nur darüber annehmen.

  2. 📤 Zahlungsdateien aus Vorsystemen: Reichen Sie Zahlungen als Originaldatei ein, sind die neuen Formate bereits heute nutzbar, soweit Ihr Vorsystem diese erzeugt und Ihre Bank die Einreichung akzeptiert. Ab Version 5.2.0 konvertiert konfipay veraltete Formate automatisch – achten Sie dennoch darauf, dass Adressdaten strukturiert und vollständig (mindestens Ort und Land) enthalten sind.

  3. 🛠️ Externe Branchenlösung: Nutzen Sie für die Zahlungserfassung eine externe Branchenlösung oder ein ERP-System, setzen Sie Ihren Dienstleister ebenso über die Änderungen in Kenntnis.

  4. 🌍 Außenwirtschaftsverkehr: Prüfen Sie, ob Sie DTAZV-Dateien einreichen. Stellen Sie die Erzeugung im Vorsystem auf ISO 20022 (.xml) um oder aktivieren Sie ab Version 5.2.0 die DTAZV-Konvertierung, sobald Ihre Bank XML-Auslandszahlungen (Auftragsart AXZ) freigeschaltet hat.

  5. 🏦 Bankseitige Voraussetzungen: Klären Sie mit Ihrer Bank, ab wann die neuen Formate für Ihre Bankzugänge akzeptiert werden und ob die benötigten Auftragsarten freigeschaltet sind.

  6. 📇 Stammdaten der Zahlungspartner: Pflegen Sie Adressdaten vollständig – insbesondere das Land. Beim CSV-Import beachten Sie, dass nicht jedes Format eine Länderspalte enthält.

Fazit

Die ursprünglich für Mitte November 2026 geplante Abkündigung älterer SEPA-Formatversionen und des DTAZV-Formats wurde ausgesetzt; ein neuer Termin steht derzeit nicht fest. Die Formatumstellung in konfipay findet dennoch unverändert statt: Am 20. Oktober 2026 wird die eigene Dateierstellung auf die neuen Formate umgestellt, ab Version 5.2.0 (31. Oktober 2026) werden auch eingereichte Dateien in veralteten Formaten konvertiert – ein Update auf Ihrer Seite entfällt. Die Konvertierung überbrückt die Umstellung, ersetzt sie aber nicht: Stellen Sie Ihre EBICS-Kontakte nach Möglichkeit auf EBICS 3.0 um, informieren Sie angebundene Unternehmens- bzw. Branchenlösungen frühzeitig über die Änderungen und pflegen Sie Adressdaten strukturiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an unser Kundenservice-Team: support@konfipay.de