Version 5.2.0

Geplante Veröffentlichung: 31.10.2026

Zu dieser Version

Diese Version steht im Zeichen der Umstellung der Zahlungsformate: Nach der ursprünglichen Planung der Deutschen Kreditwirtschaft sollten verschiedene Banken ältere SEPA-Formate und das DTAZV-Format ab Mitte November 2026 nicht mehr annehmen. Diese Abkündigung wurde zwischenzeitlich ausgesetzt; ein neuer Termin steht derzeit nicht fest. Die Formatumstellung in konfipay findet dennoch unverändert statt: Am 20.10.2026 wird die eigene Dateierstellung umgestellt, ab Version 5.2.0 werden zudem eingereichte Zahlungsdateien automatisch konvertiert. Außerdem wurde die Zahlungserfassung umfassend optimiert und arbeitet deutlich schneller.

Umstellung auf EBICS 3.0: Vereinzelt kann es vorkommen, dass Banken die neuen Formate nur über EBICS 3.0 annehmen. Es wird daher dringend empfohlen, die EBICS-Kontakte nach Möglichkeit vor dem 20.10.2026 auf EBICS 3.0 umzustellen und bei der Bank zu klären, ob EBICS 3.0 für den Bankzugang freigeschaltet ist.

Die Umstellung ändert nichts am Initialisierungsstatus des EBICS-Kontakts: Der Kontakt bleibt auch nach der Umstellung initialisiert.

Anleitung: Umstellung auf EBICS 3.0

Hintergründe und Handlungsempfehlungen: SEPA-Formate ab November 2026

Fahrplan zur Formatumstellung

Datum

Schritt

Was passiert

Bis 20.10.2026

Empfehlung: Umstellung auf EBICS 3.0

EBICS-Kontakte nach Möglichkeit auf EBICS 3.0 umstellen, da vereinzelt Banken die neuen Formate nur darüber annehmen.

20.10.2026

Umstellung auf „Neueste Formate“ (kein Update)

Von konfipay erzeugte Zahlungsdateien entsprechen den neuen Formaten (siehe Umstellung am 20.10.2026).

31.10.2026

Update auf Version 5.2.0

Eingereichte Dateien in veralteten Formaten werden automatisch konvertiert (siehe Neu).

Ursprünglich Mitte November 2026

Abkündigung der Altformate ausgesetzt

Die von der Deutschen Kreditwirtschaft geplante Abkündigung der bisherigen Formate wurde ausgesetzt; ein neuer Termin steht derzeit nicht fest. Die Formatumstellung in konfipay erfolgt dennoch wie geplant.

Noch offen

Ende der Übergangsfrist

Beide Optionen der Formatvorgabe werden mit einem Update vorübergehend gleichgesetzt (siehe Rollierendes Verfahren). Dieser Schritt wird rechtzeitig angekündigt.

Künftig

Neue Formatversionen

Einführung nach dem rollierenden Verfahren (siehe Rollierendes Verfahren).

Umstellung am 20.10.2026

Am 20.10.2026 um 05:00 Uhr wird zentral für alle Mandanten die Einstellung Formatvorgabe für Dateierstellung bei allen Bankkonten von Gängige Formate auf Neueste Formate umgestellt. Die Umstellung erfolgt proaktiv und automatisch – ein manueller Eingriff ist nicht erforderlich, es erfolgt kein Update, und an der Bedienung ändert sich nichts.

  • In konfipay erfasste und über Zahlungsaufträge importieren übernommene Zahlungen werden dann als pain.001.001.09 bzw. pain.008.001.08 erzeugt (Österreich und Schweiz: jeweilige Landesversion), Adressen strukturiert bzw. hybrid. Die Adressfelder in konfipay sind bereits strukturiert; empfohlen ist, bei Zahlungspartnern mindestens Ort und Land zu pflegen.

  • Lehnt eine Bank das neue Format wider Erwarten ab, sollte zunächst geprüft werden, ob die Bank dafür EBICS 3.0 voraussetzt. Andernfalls lässt sich die Einstellung je Bankkonto vorübergehend auf Gängige Formate zurücksetzen; begleitend wird empfohlen, den konfipay-Kundenservice zu kontaktieren.

Keine Auswirkung auf eingereichte Zahlungsdateien: Fertige Zahlungsdateien, die über den Import (Datei importieren, Datei importieren und übertragen) oder über die API eingereicht werden, sind von der Umstellung nicht betroffen und werden weiterhin unverändert übertragen. Ihre automatische Konvertierung folgt mit Version 5.2.0 am 31.10.2026.

Rollierendes Verfahren

Das Prinzip: Neue Formatversionen werden künftig eingeführt, ohne die bestehende Dateierstellung zu verändern. Eine neue Version kommt erst dann zum Einsatz, wenn ein Bankkonto bewusst darauf umgestellt wird.

  1. Übergangsfrist: Die ursprünglich für Mitte November 2026 geplante Abkündigung der bisher gängigen Formate wurde ausgesetzt. Während einer Übergangsfrist, deren Dauer derzeit noch nicht feststeht, erzeugt die Option Gängige Formate weiterhin pain.001.001.03 bzw. pain.008.001.02. Die vorübergehende Gleichsetzung beider Optionen – beide erzeugen dann pain.001.001.09 bzw. pain.008.001.08 – erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Update und wird rechtzeitig angekündigt.

  2. Mit dem Update, das eine neue Formatversion einführt (z. B. pain.001.001.10), geschieht beides gemeinsam: Die neue Version wird unter Neueste Formate bereitgestellt, und alle Bankkonten werden auf Gängige Formate gesetzt. Da Gängige Formate weiterhin die bewährte Version erzeugt, bleibt die Dateierstellung unverändert – ein reibungsloser Zahlungsverkehr ist damit auch während der Einführung gewährleistet.

  3. Der Wechsel auf die neue Version erfolgt per Opt-in: Je Bankkonto kann auf Neueste Formate umgestellt werden, sobald die Bank die neue Version unterstützt.

Neu

  • Automatische Konvertierung veralteter Zahlungsdateien: Importierte und über die API eingereichte Dateien werden vor der Übertragung in die aktuellen Formate konvertiert. Gesteuert wird dies über die Aktion Konvertierung veralteter Zahlungsauftragsdateien.

Zahlungsart

Eingereichtes Format

Konvertiert in

SEPA-Überweisung

pain.001.001.03, pain.001.002.03, pain.001.003.03

pain.001.001.09

SEPA-Lastschrift (CORE / B2B)

pain.008.001.02, pain.008.002.02, pain.008.003.02

pain.008.001.08

Eilüberweisung

pain.001.001.03

pain.001.001.09 (Eilüberweisung)

Auslandsüberweisung (ISO 20022)

pain.001.001.03

pain.001.001.09 (XML-Auslandszahlung)

Auslandsüberweisung (DTAZV)

DTAZV (.txt)

pain.001.001.09 (XML-Auslandszahlung) – optional, siehe unten

Dateien in aktuellen Formaten und SEPA-Container werden unverändert übertragen. Ist die Aktion Konvertierung von Eilüberweisungen in Echtzeitüberweisungen aktiv, werden Eilüberweisungen wie bisher in Echtzeitüberweisungen umgewandelt. Nicht konvertierbare Dateien werden vor der Übertragung mit einer Meldung abgelehnt. Die Konvertierung umfasst zunächst die deutschen Formate (DFÜ-Abkommen).

  • Behandlung unstrukturierter Adressen: Eine neue Einstellung legt fest, ob unstrukturierte Adressen in eingereichten Dateien nicht (Standard), bei Bedarf oder immer in strukturierte bzw. hybride Adressen überführt werden.

Konvertierung unstrukturierter Adressen

  • Wann eine Konvertierung erfolgt: Für SEPA-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist keine Adresse erforderlich. Benötigt wird sie bei Auslandsüberweisungen sowie bei Zahlungen in Länder außerhalb des EWR, z. B. Großbritannien oder die Schweiz. Nur in diesen Fällen – und nur, wenn die Adresse in der eingereichten Datei nicht bereits strukturiert vorliegt – wird sie konvertiert.

  • Wie die Konvertierung erfolgt: Eine eigens entwickelte, von konfipay selbst betriebene KI zerlegt die unstrukturierten Adresszeilen in ihre Bestandteile wie Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land. Dabei werden keine Daten an Drittanbieter oder an Stellen außerhalb von konfipay übermittelt.

  • Grenzen: Eine erfolgreiche Zerlegung kann nicht für jede Adresse garantiert werden, etwa bei unvollständigen oder mehrdeutigen Angaben. Lässt sich eine Adresse nicht zuordnen, wird die Datei unter Nennung des betroffenen Zahlungspartners abgelehnt. Die zuverlässigste Lösung bleibt, Adressen bereits im Vorsystem strukturiert zu erfassen.

  • DTAZV: konfipay nimmt DTAZV-Dateien weiterhin an, solange die Bank sie akzeptiert; in der Erfassung und der API-Dokumentation weist ein Hinweis auf die geplante Abkündigung des Formats hin. Die neue, standardmäßig deaktivierte Einstellung DTAZV in XML-Auslandszahlung konvertieren wandelt DTAZV-Dateien in pain.001.001.09 um. Voraussetzung ist, dass die Bank die Auftragsart AXZ für den EBICS-Kontakt freigeschaltet hat. Fehlen Pflichtangaben des XML-Formats, wird die Datei abgelehnt.

Weitere Informationen: Einstellungen, SEPA-Formate ab November 2026

Verbesserungen

  • Deutlich schnellere Zahlungserfassung: In internen Benchmarks mit umfangreichen Datenbeständen öffnet die Zahlungserfassung rund zehnmal so schnell, der Wechsel der Zahlungsart ist rund sechsmal und das Speichern einer Zahlung mehr als dreißigmal so schnell. Auch die Übertragungsansicht lädt deutlich schneller.

  • Neue Auswahl der Zahlungsart: Die Register je Zahlungsart werden durch eine kompakte Auswahl mit der Anzahl erfasster Zahlungen je Zahlungsart ersetzt. Bis zu fünf Zahlungsarten lassen sich als Favoriten markieren.

    Weitere Informationen: Zahlungsübersicht